Mediation ist ein kleiner Schlüssel, der große Tore öffnen kann.  Bernhard Böhm

Nach der EU-Mediations-Richtlinie ist Mediation ein strukturier-tes Verfahren, in dem zwei oder mehr Streitparteien mithilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen.

 

Nach § 1 Abs. 1 des deutschen Mediationsgesetzes ist Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenver-antwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Dabei ist der Mediator eine unabhängige u. neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt.
 
Als Mediatorin werde ich eine Mediation immer dann vorschlagen, wenn ich bei den Konfliktpartnern wahrnehme, dass Sie in der Lage sind, ihre Positionen klar zu benennen und für selbige einzutreten. Auf Augenhöhe kann dann ein Austausch über die wechselseitigen Positionen erfolgen und Lösungsoptionen entwickelt werden, die im Erfolgsfall zu einer abschließenden selbstverantwortenden Mediationsvereinbarung zur Beilegung der vorhandenen Konflikte führt.

 

Fachanwältin

für Familienrecht und Arbeitsrecht

 

TrennungsberatungKonfliktberatung MediationScheidungKündigung Elterliche SorgeUmgangsrecht ZugewinnausgleichUnterhalt BetreuungsrechtVerfahrensbeistand KündigungsschutzklageErbrecht Sozialrecht • Versicherungsvertragsrecht EheverträgeKonfliktmanagement

Gewaltfreie KommunikationStreit-schlichtungAlternative Konfliktlösung

an den Standorten Würzburg und Suhl.