Ohne Ehrlichkeit – kein Vertrauen, ohne Vertrauen – keine Zusammenarbeit.
Volkmar Frank

Im unverbindlichen Eingangsgespräch klären wir die Frage, womit ich Ihnen dienen kann.

 

Wenn der Auftrag klar ist, schließen wir auf der Basis eines Stundenhonorars eine schriftliche Honorarvereinbarung, die individuell Ihr Anliegen aufgreift u. die Konditionen festschreibt.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung erfolgen bzw. durch den Staat im Rahmen der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.  Zur Überprüfung der Einstandspflicht einer Rechtsschutz-versicherung überlassen Sie mir bitte ihre Rechtsschutzpolice.

 

Anträge für die Übernahme der Kosten durch den Staat im Rahmen der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten Sie über nachfolgende Links:

 

Formular Prozesskostenhilfe:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

 

Formular Beratungshilfe:

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

 

Fachanwältin

für Familienrecht und Arbeitsrecht

 

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an den Standorten Würzburg und Suhl.